Zum Inhalt springen
Zitierfest

GRCh · Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Art. 53 GRCh – Schutzniveau

Amtliche Fassung, Stand 07.06.2016.

Keine Bestimmung dieser Charta ist als eine Einschränkung oder Verletzung der Menschenrechte und Grundfreiheiten auszulegen, die in dem jeweiligen Anwendungsbereich durch das Recht der Union und das Völkerrecht sowie durch die internationalen Übereinkünfte, bei denen die Union oder alle Mitgliedstaaten Vertragsparteien sind, darunter insbesondere die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, sowie durch die Verfassungen der Mitgliedstaaten anerkannt werden.

Rechtsprechung zu Art. 53 GRCh

24 Entscheidungen zitieren Art. 53 GRCh, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • EuGH, Urt. v. 21.12.2021 – C-357/19, C-379/19, C-547/19, C-811/19 und C-840/19 · Große Kammer

    Strafverfahren gegen PM u. a. Vorlage zur Vorabentscheidung – Entscheidung 2006/928/EG – Verfahren für die Zusammenarbeit und die Überprüfung der Fortschritte Rumäniens bei der Erfüllung bestimmter Vorgaben in den Bereichen Justizreform und Bekämpfung der Korruption – Natur und Rechtswirkungen – …

  • BVerfG, Beschl. v. 06.11.2019 – 1 BvR 16/13 · 1. Senat

    Leitsatz: 1. a) Unionsrechtlich nicht vollständig determiniertes innerstaatliches Recht prüft das Bundesverfassungsgericht primär am Maßstab der Grundrechte des Grundgesetzes, auch wenn das innerstaatliche Recht der Durchführung des Unionsrechts dient. b) Die primäre Anwendung der Grundrechte des Grundgesetzes stützt sich auf die Annahme, dass das Unionsrecht dort, wo es den Mitgliedstaaten fachrechtliche …
  • BVerfG, Beschl. v. 15.12.2015 – 2 BvR 2735/14 · 2. Senat

    Leitsatz: 1. Das Bundesverfassungsgericht gewährleistet im Wege der Identitätskontrolle den gemäß Art. 23 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit Art. 79 Abs. 3 und Art. 1 Abs. 1 GG unabdingbar gebotenen Grundrechtsschutz uneingeschränkt und im Einzelfall. 2. Die strengen Voraussetzungen für eine Aktivierung der Identitätskontrolle schlagen sich in erhöhten Zulässigkeitsanforderungen an entsprechende …
  • EuGH, Urt. v. 26.02.2013 – C-399/11 · Große Kammer

    Stefano Melloni gegen Ministerio Fiscal. Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Europäischer Haftbefehl – Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten – Entscheidungen, die im Anschluss an eine Verhandlung ergangen sind, zu der der Betroffene nicht persönlich erschienen ist …

  • EuGH, Urt. v. 09.11.2010 – C-92/09 und C-93/09 · Große Kammer

    Volker und Markus Schecke GbR (C-92/09) und Hartmut Eifert (C-93/09) gegen Land Hessen. Ersuchen um Vorabentscheidung: Verwaltungsgericht Wiesbaden - Deutschland. Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Veröffentlichung von Informationen über die Empfänger von …

  • EuGH, Urt. v. 26.04.2022 – C-401/19 · Große Kammer

    Republik Polen gegen Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union. Nichtigkeitsklage – Richtlinie (EU) 2019/790 – Art. 17 Abs. 4 Buchst. b und Buchst. c letzter Satzteil – Art. 11 und Art. 17 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Freiheit der Meinungsäußerung und …

Weitere Entscheidungen zu Art. 53 GRCh suchen