Zum Inhalt springen
Zitierfest

GRCh · Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Art. 27 GRCh – Recht auf Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Unternehmen

Amtliche Fassung, Stand 07.06.2016.

Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder ihre Vertreter muss auf den geeigneten Ebenen eine rechtzeitige Unterrichtung und Anhörung in den Fällen und unter den Voraussetzungen gewährleistet sein, die nach dem Unionsrecht und den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten vorgesehen sind.

Rechtsprechung zu Art. 27 GRCh

18 Entscheidungen zitieren Art. 27 GRCh, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BAG, Urt. v. 05.12.2012 – 7 AZR 698/11 · 7. Senat

    Leitsatz: Die nach § 14 Abs. 2 TzBfG sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisse von Betriebsratsmitgliedern enden ebenso wie diejenigen anderer Arbeitnehmer mit Ablauf der vereinbarten Befristung. Der Anwendungsbereich des § 14 Abs. 2 TzBfG ist nicht etwa aus unionsrechtlichen Gründen teleologisch zu reduzieren.
  • BAG, Urt. v. 18.06.2025 – 7 AZR 50/24 · 7. Senat

    Betriebsratsmitglied - Befristung - Benachteiligung

  • BVerfG, Urt. v. 30.06.2009 – 2 BvE 2/08, 2 BvE 5/08, 2 BvR 1010/08, 2 BvR 1022/08, 2 BvR 1259/08, 2 BvR 182/09 · 2. Senat

    Leitsatz: 1. Das Grundgesetz ermächtigt mit Art. 23 GG zur Beteiligung und Entwicklung einer als Staatenverbund konzipierten Europäischen Union. Der Begriff des Verbundes erfasst eine enge, auf Dauer angelegte Verbindung souverän bleibender Staaten, die auf vertraglicher Grundlage öffentliche Gewalt ausübt, deren Grundordnung jedoch allein der Verfügung der Mitgliedstaaten unterliegt und in der die Völker …
  • EuGH, Urt. v. 06.11.2018 – C-569/16 und C-570/16 · Große Kammer

    Stadt Wuppertal gegen Maria Elisabeth Bauer und Volker Willmeroth gegen Martina Broßonn. Vorlage zur Vorabentscheidung – Sozialpolitik – Arbeitszeitgestaltung – Richtlinie 2003/88/EG – Art. 7 – Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub – Arbeitsverhältnis, das durch den Tod des Arbeitnehmers endet – …

  • EuGH, Urt. v. 06.11.2018 – C-684/16 · Große Kammer

    Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. gegen Tetsuji Shimizu. Vorlage zur Vorabentscheidung – Sozialpolitik – Arbeitszeitgestaltung – Richtlinie 2003/88/EG – Art. 7 – Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub – Nationale Regelung, die den Verlust des nicht genommenen bezahlten …

  • EuGH, Urt. v. 22.05.2014 – C-356/12 · Fünfte Kammer

    Wolfgang Glatzel gegen Freistaat Bayern.

Weitere Entscheidungen zu Art. 27 GRCh suchen

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Art. 27 GRCh nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Art. 27 GRCh? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten