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Zitierfest

GRCh · Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Art. 18 GRCh – Asylrecht

Amtliche Fassung, Stand 07.06.2016.

Das Recht auf Asyl wird nach Maßgabe des Genfer Abkommens vom 28. Juli 1951 und des Protokolls vom 31. Januar 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge sowie nach Maßgabe des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (im Folgenden „die Verträge“) gewährleistet.

Rechtsprechung zu Art. 18 GRCh

82 Entscheidungen zitieren Art. 18 GRCh, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • EuGH, Urt. v. 21.12.2011 – C-411/10 und C-493/10 · Große Kammer

    N. S. (C-411/10) gegen Secretary of State for the Home Department und M. E. und andere (C-493/10) gegen Refugee Applications Commissioner und Minister for Justice, Equality and Law Reform. Ersuchen um Vorabentscheidung: Court of Appeal (England & Wales) (Civil Division) - Vereinigtes Königreich und …

  • BVerwG, Beschl. v. 11.12.2023 – 1 B 13/23 · 1. Senat

    Erlass einer Abschiebungsandrohung trotz Vorliegens eines Abschiebungsverbots?

  • BVerwG, Urt. v. 20.08.2020 – 1 C 28/19 · 1. Senat

    Leitsatz: 1. Die Zustellungsfiktion des § 10 Abs. 2 Satz 2 AsylG knüpft an eine der zustellenden Behörde von einer öffentlichen Stelle zutreffend mitgeteilte Anschrift des Ausländers an; nicht erforderlich ist, dass diese Anschrift auch noch im Zeitpunkt des Zustellversuchs aktuell ist. 2. Im Ausländerzentralregister gespeicherte Angaben sind dem Bundesamt als Asylbehörde nicht im Sinne von § 10 Abs. 2 …
  • BVerwG, Urt. v. 20.02.2020 – 1 C 19/19 · 1. Senat

    Leitsatz: 1. Die Verbindung der ablehnenden Entscheidung über einen Asylantrag mit einer Rückkehrentscheidung in Gestalt einer Abschiebungsandrohung steht nur dann mit der Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG im Einklang, wenn gewährleistet ist, dass der Ausländer ein Bleiberecht bis zur Entscheidung über den maßgeblichen Rechtsbehelf gegen die Ablehnung des Antrags hat und dieser Rechtsbehelf seine volle …
  • BVerwG, Urt. v. 20.02.2020 – 1 C 1/19 · 1. Senat

    Leitsatz: 1. Die Verbindung der ablehnenden Entscheidung über einen Asylantrag mit einer Rückkehrentscheidung in Gestalt einer Abschiebungsandrohung steht nur dann mit der Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG im Einklang, wenn gewährleistet ist, dass der Ausländer ein Bleiberecht bis zur Entscheidung über den maßgeblichen Rechtsbehelf gegen die Ablehnung des Antrags hat und dieser Rechtsbehelf seine volle …
  • BVerwG, Beschl. v. 23.03.2017 – 1 C 17/16 · 1. Senat

    Leitsatz: Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Klärung unionsrechtlicher Zweifelsfragen bei der Prüfung von Folgeanträgen mit dem Ziel der "Aufstockung", wenn den Antragstellern bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat (hier: Bulgarien) subsidiärer Schutz gewährt worden ist.

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