GO NRW · Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, Bekanntmachung der Neufassung
§ 130 GO NRW – Unwirksame Rechtsgeschäfte
Amtliche Fassung, Stand 01.01.2026.
Verweise
Vorschriften, die auf § 130 GO NRW verweisen
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