Bestimmt das Gesetz oder der Gesellschaftsvertrag, dass von der Gesellschaft etwas bekannt zu machen ist, so erfolgt die Bekanntmachung im Bundesanzeiger (Gesellschaftsblatt). Daneben kann der Gesellschaftsvertrag andere öffentliche Blätter oder elektronische Informationsmedien als Gesellschaftsblätter bezeichnen.
GmbHG · Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
§ 12 GmbHG – Bekanntmachungen der Gesellschaft
Amtliche Fassung, Stand 23.10.2024.
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