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Zitierfest

GLKrWG · Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz

Art. 61 GLKrWG – Inkrafttreten

Amtliche Fassung, Stand 24.07.2023.

Dieses Gesetz tritt am 1. September 1994 in Kraft.¹

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Art. 61 GLKrWG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Art. 61 GLKrWG? Zitiere den Wortlaut.“

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