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Zitierfest

GKG · Gerichtskostengesetz

§ 50a GKG – Verfahren nach dem Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

In Verfahren nach dem Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz bestimmt sich der Wert nach § 3 der Zivilprozessordnung.

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