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Zitierfest

GKG · Gerichtskostengesetz

§ 26a GKG – Umsetzungsverfahren nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

Die Kosten des Umsetzungsverfahrens nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz schuldet nur der im zugrunde liegenden Abhilfeverfahren verurteilte Unternehmer.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 26a GKG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 26a GKG? Zitiere den Wortlaut.“

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