Die Länder führen die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit aus, soweit dieses Grundgesetz nichts anderes bestimmt oder zuläßt.
GG · Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art. 83 GG
Amtliche Fassung, Stand 22.03.2025.
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„Was regelt Art. 83 GG? Zitiere den Wortlaut.“