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Zitierfest

GG · Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Art. 25 GG

Amtliche Fassung, Stand 22.03.2025.

Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

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Mit Zitierfest schlägt Claude Art. 25 GG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Art. 25 GG? Zitiere den Wortlaut.“

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