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Zitierfest

GG · Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Art. 17 GG

Amtliche Fassung, Stand 22.03.2025.

Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.

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Mit Zitierfest schlägt Claude Art. 17 GG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Art. 17 GG? Zitiere den Wortlaut.“

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