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Zitierfest

GG · Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Art. 139 GG

Amtliche Fassung, Stand 22.03.2025.

Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.

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„Was regelt Art. 139 GG? Zitiere den Wortlaut.“

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