Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.
GG · Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art. 133 GG
Amtliche Fassung, Stand 22.03.2025.
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Mit Zitierfest schlägt Claude Art. 133 GG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt Art. 133 GG? Zitiere den Wortlaut.“