Mit der Verkündung des Verteidigungsfalles geht die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte auf den Bundeskanzler über.
GG · Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art. 115b GG
Amtliche Fassung, Stand 22.03.2025.
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„Was regelt Art. 115b GG? Zitiere den Wortlaut.“