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Zitierfest

GewStG · Gewerbesteuergesetz

§ 30 GewStG – Zerlegung bei mehrgemeindlichen Betriebsstätten

Amtliche Fassung, Stand 29.06.2026.

Erstreckt sich die Betriebsstätte auf mehrere Gemeinden, so ist der Steuermessbetrag oder Zerlegungsanteil auf die Gemeinden zu zerlegen, auf die sich die Betriebsstätte erstreckt, und zwar nach der Lage der örtlichen Verhältnisse unter Berücksichtigung der durch das Vorhandensein der Betriebsstätte erwachsenden Gemeindelasten.

Verweise

Vorschriften, die auf § 30 GewStG verweisen

Rechtsprechung zu § 30 GewStG

9 Entscheidungen zitieren § 30 GewStG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BFH, Urt. v. 14.12.2023 – IV R 2/21 · 4. Senat

    Leitsatz: 1. Die Auswahl der Zerlegungsfaktoren für die Zerlegung bei einer mehrgemeindlichen Betriebsstätte muss der Eigenart der Betriebsstätte und den Interessen der beteiligten Gemeinden nur in typisierter Form Rechnung tragen. 2. Die Menge des in den jeweiligen Gemeinden abgegebenen Erdgases kann bei einer durch eine Erdgasleitung begründeten mehrgemeindlichen Betriebsstätte ein geeignetes sachliches …
  • BFH, Beschl. v. 08.06.2015 – I B 13/14 · 1. Senat

    Leitsatz: 1. NV: Erfolgt nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung eine notwendige Beiladung und verzichtet der Beigeladene nicht auf mündliche Verhandlung ist er im Verfahren nicht nach den Vorschriften des Gesetztes vertreten; die bereits geschlossene mündliche Verhandlung hätte von Amts wegen wiedereröffnet werden müssen. 2. NV: Diesen Verfahrensfehler kann auch der Beteiligte rügen, der einen …
  • BFH, Urt. v. 14.12.2023 – IV R 3/21 · 4. Senat

    Leitsatz: 1. NV: Die Auswahl der Zerlegungsfaktoren für die Zerlegung bei einer mehrgemeindlichen Betriebsstätte muss der Eigenart der Betriebsstätte und den Interessen der beteiligten Gemeinden nur in typisierter Form Rechnung tragen. 2. NV: Die Menge des in den jeweiligen Gemeinden abgegebenen Erdgases kann bei einer durch eine Erdgasleitung begründeten mehrgemeindlichen Betriebsstätte ein geeignetes …
  • BFH, Urt. v. 14.12.2023 – IV R 4/21 · 4. Senat

    Leitsatz: 1. NV: Die Auswahl der Zerlegungsfaktoren für die Zerlegung bei einer mehrgemeindlichen Betriebsstätte muss der Eigenart der Betriebsstätte und den Interessen der beteiligten Gemeinden nur in typisierter Form Rechnung tragen. 2. NV: Die Menge des in den jeweiligen Gemeinden abgegebenen Erdgases kann bei einer durch eine Erdgasleitung begründeten mehrgemeindlichen Betriebsstätte ein geeignetes …
  • BFH, Beschl. v. 18.02.2021 – III R 8/19 · 3. Senat

    Leitsatz: 1. Findet bei einem integrierten Energieversorgungsunternehmen eine Entflechtung statt, aufgrund derer das Versorgungsnetz an eine andere Gesellschaft verpachtet wird, ist eine Gewerbesteuerzerlegung auf die Netzgemeinden im Hinblick auf die bei dem Energieversorgungsunternehmen verbliebenen Geschäftsbereiche nur dann vorzunehmen, wenn das Energieversorgungsunternehmen in den einzelnen …
  • BFH, Urt. v. 18.09.2019 – III R 3/19 · 3. Senat

    Leitsatz: 1. NV: Für gewerbesteuerliche Zwecke ist auf den Betriebsstättenbegriff zurückzugreifen (ständige Rechtsprechung). 2. NV: Eine Betriebsstätte i.S. von § 12 Satz 1 AO erfordert eine Geschäftseinrichtung oder Anlage mit einer festen Beziehung zur Erdoberfläche, die von einer gewissen Dauer ist, der Tätigkeit des Unternehmens dient und über die der Steuerpflichtige eine nicht nur vorübergehende …

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