Verwaltungsorgane der Gemeinde sind der Gemeinderat und der Bürgermeister
GemO BW · Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Gemeindeordnung - GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000
§ 23 GemO BW
Amtliche Fassung, Stand 10.02.2026.
GemO BW · Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Gemeindeordnung - GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000
Verwaltungsorgane der Gemeinde sind der Gemeinderat und der Bürgermeister