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Zitierfest

GemO BW · Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Gemeindeordnung - GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000

§ 23 GemO BW

Amtliche Fassung, Stand 10.02.2026.

Verwaltungsorgane der Gemeinde sind der Gemeinderat und der Bürgermeister