In der Eintragungsbewilligung oder, wenn eine solche nicht erforderlich ist, in dem Eintragungsantrag ist das Grundstück übereinstimmend mit dem Grundbuch oder durch Hinweis auf das Grundbuchblatt zu bezeichnen. Einzutragende Geldbeträge sind in inländischer Währung anzugeben; durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen kann die Angabe in einer einheitlichen europäischen Währung, in der Währung eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums oder einer anderen Währung, gegen die währungspolitische Bedenken nicht zu erheben sind, zugelassen und, wenn gegen die Fortdauer dieser Zulassung währungspolitische Bedenken bestehen, wieder eingeschränkt werden.
GBO · Grundbuchordnung
§ 28 GBO
Verweise
Vorschriften, die auf § 28 GBO verweisen
- § 228 InsO – Änderung sachenrechtlicher Verhältnisse
- § 126 UmwG – Inhalt des Spaltungs- und Übernahmevertrags
- § 145a ZVG
- § 158a ZVG
Rechtsprechung zu § 28 GBO
5 Entscheidungen zitieren § 28 GBO: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BGH, Beschl. v. 26.09.2019 – V ZB 41/19 · 5. Zivilsenat
Erteilung von Ausfertigungen einer Grundstückskaufvertragsurkunde mit Auflassungserklärung
BGH, Beschl. v. 01.10.2015 – V ZB 181/14 · 5. Zivilsenat
Leitsatz: 1. Erfolgen Messungsanerkennung und Auflassung nach Abschluss eines Kaufvertrages, handelt es sich nicht um genehmigungsbedürftige Insichgeschäfte, wenn sie von einem Vertreter, der für beide Vertragsparteien auftritt, erklärt werden. 2. Die Messungsanerkennung (Identitätserklärung) dient nicht dazu, die vertragsgemäße Erfüllung des Kaufvertrags festzustellen, sondern nur dazu, die Identität der …
BGH, Beschl. v. 18.06.2015 – V ZR 210/14 · 5. Zivilsenat
Grundbuchberichtigungsanspruch: Grundstücksbelastung durch Grundschuld aufgrund eines bestandskräftigen Restitutionsbescheides; Vollziehbarkeit der Restitutionsentscheidung bei Änderung des Grundstücksbestands durch katastermäßige Verschmelzung von Flurstücken; Verpflichtung zur Abgabe einer …
BGH, Urt. v. 23.01.2015 – V ZR 318/13 · 5. Zivilsenat
Leitsatz: 1. Der Anspruch auf Bestellung einer Erschließungsdienstbarkeit ist gemäß § 116 Abs. 1 Nr. 3 SachenRBerG wegen eines Mitbenutzungsrechts (§§ 321, 322 ZGB) nur ausgeschlossen, wenn das Recht - unbeschadet eines etwaigen späteren Erlöschens auf Grund von § 8 GBBerG - nach dem Wirksamwerden des Beitritts gemäß Art. 233 § 5 EGBGB fortbestand. 2. Für eine einschränkende Auslegung von § 116 SachenRBerG …
BGH, Urt. v. 09.03.2012 – V ZR 61/11 · 5. Zivilsenat
Leitsatz: Wer am 3. Oktober 1990 fälschlicherweise im Grundbuch als Eigentümer eingetragen gewesen ist, hat mit Ablauf der Ausschlussfristen nach Art. 237 § 2 EGBGB das Eigentum an dem Grundstück nicht erworben, wenn am 3. Oktober 1990 auch der wahre Eigentümer auf einem anderen Grundbuchblatt eingetragen war.
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