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Zitierfest

GBO · Grundbuchordnung

§ 16 GBO

Amtliche Fassung, Stand 22.06.2026.

(1) Einem Eintragungsantrag, dessen Erledigung an einen Vorbehalt geknüpft wird, soll nicht stattgegeben werden.

(2) Werden mehrere Eintragungen beantragt, so kann von dem Antragsteller bestimmt werden, daß die eine Eintragung nicht ohne die andere erfolgen soll.

Rechtsprechung zu § 16 GBO

6 Entscheidungen zitieren § 16 GBO: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Beschl. v. 20.07.2011 – V ZB 300/10 · 5. Zivilsenat

    Grundbuchverfahren: Zulässigkeit der Eintragung einer Zwangshypothek zur Sicherung titulierter Hausgeldforderungen

  • BGH, Beschl. v. 28.04.2011 – V ZB 194/10 · 5. Zivilsenat

    Leitsatz: Erwirbt eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Grundstücks- oder Wohnungseigentum, reicht es für die Eintragung des Eigentumswechsels in das Grundbuch aus, wenn die GbR und ihre Gesellschafter in der notariellen Auflassungsverhandlung benannt sind und die für die GbR Handelnden erklären, dass sie deren alleinige Gesellschafter sind; weiterer Nachweise der Existenz, der Identität und der …
  • BGH, Urt. v. 02.07.2010 – V ZR 240/09 · 5. Zivilsenat

    Leitsatz: Der Anspruch nach § 888 Abs. 1 BGB setzt nicht voraus, dass der Vormerkungsberechtigte bereits als Eigentümer (oder sonstiger Rechtsinhaber) in das Grundbuch eingetragen worden ist .
  • BGH, Beschl. v. 16.02.2012 – V ZB 308/10 · 5. Zivilsenat

    Leitsatz: Das Recht des Gläubigers einer Briefgrundschuld, nach Kraftloserklärung des bisherigen Briefs die Erteilung eines neuen zu beantragen, geht mit Erlass der Pfändungsverfügung nach § 310 AO auf den Pfändungsgläubiger über. Einer zusätzlichen Pfändung dieses Rechts bedarf es nicht.
  • BGH, Beschl. v. 28.04.2011 – V ZB 232/10 · 5. Zivilsenat

    Grundbucheintragung: Voraussetzung für die Eintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Eigentümerin

  • BGH, Beschl. v. 28.04.2011 – V ZB 234/10 · 5. Zivilsenat

    Grundbuchverfahrensrecht: Nachweis der Existenz und der Vertretungsverhältnisse bei Umschreibung des Eigentums auf eine GbR

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