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Zitierfest

FGO · Finanzgerichtsordnung

§ 98 FGO

Amtliche Fassung, Stand 29.06.2026.

Ist nur ein Teil des Streitgegenstands zur Entscheidung reif, so kann das Gericht ein Teilurteil erlassen.

Rechtsprechung zu § 98 FGO

12 Entscheidungen zitieren § 98 FGO, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BFH, Beschl. v. 13.03.2024 – VIII B 10/23 · 8. Senat

    Leitsatz: NV: Werden das Haupturteil und das Ergänzungsurteil jeweils mit der Nichtzulassungsbeschwerde angegriffen, so sind die Darlegungs- und Zulassungsvoraussetzungen für beide Beschwerden gesondert zu prüfen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18.04.1991 - VIII R 82/89, VIII R 83/89, BFH/NV 1992, 670, unter 1. (Rz 23)).
  • BFH, Urt. v. 25.02.2010 – IV R 24/07 · 4. Senat

    Leitsatz: 1. NV: Entscheidet das FG verfahrensfehlerhaft durch Teilurteil, so liegt darin ein von Amts wegen zu berücksichtigender Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens . 2. NV: Ein Teilurteil über die Höhe des Steuermessbetrags nach dem Gewerbeertrag ist nicht statthaft . 3. Ein unstatthaftes Teilurteil kann nicht in ein Zwischenurteil umgedeutet werden .
  • BFH, Urt. v. 20.03.2025 – III R 19/23 · 3. Senat

    Leitsatz: Ein Teilurteil im Sinne des § 6 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ist auch dann ergangen, wenn der Senat in der mündlichen Verhandlung zunächst einen noch nicht zur Entscheidung reifen Teil des Streitgegenstands abgetrennt und anschließend über den verbliebenen Teil des Streitgegenstands durch (Voll-)Urteil entschieden hat. Die Sperre des § 6 Abs. 2 FGO steht in dieser Situation einer …
  • BFH, Beschl. v. 13.08.2010 – IX B 20/10 · 9. Senat

    Leitsatz: 1. NV: Der Tenor, nicht die Bezeichnung ist maßgebend für die Frage, ob das FG ein Teilurteil oder ein Grundurteil erlassen hat. 2. NV: Ob dem FA ein die Berichtigung gemäß § 129 AO ermöglichendes bloßes mechanisches Versehen oder ein die Berichtigung ausschließender Tatsachenirrtum oder Rechtsirrtum des Sachbearbeiters vorliegt, ist eine Tatfrage. 3. NV: Verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber …
  • BFH, Beschl. v. 15.07.2010 – VIII B 39/09 · 8. Senat

    Leitsatz: 1. NV: Durch gemeinsame Klageerhebung miteinander verbundene Verfahren können nur durch ausdrücklichen gerichtlichen Trennungsbeschluss getrennt werden, nicht durch konkludentes Verhalten. 2. NV: Erheben Eheleute gemeinsam Klage, verfolgen sie dabei das gleiche Klageziel und handeln sie verfahrensrechtlich im Einklang, kommt im ungetrennten Verfahren ein Teilurteil nur gegenüber einem Ehegatten …
  • BFH, Urt. v. 02.06.2016 – IV R 23/13 · 4. Senat

    Leitsatz: 1. NV: Ob Substanz und Erträge eines Leasingguts während der gesamten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nicht dem Leasinggeber und Eigentümer, sondern vollständig dem Leasingnehmer zustehen, so dass der Leasingnehmer als wirtschaftlicher Eigentümer anzusehen ist, muss in jedem Einzelfall nach den konkreten Umständen beurteilt werden. Ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer länger als die …

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