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Zitierfest

FGO · Finanzgerichtsordnung

§ 153 FGO

Amtliche Fassung, Stand 29.06.2026.

In den Fällen der §§ 150, 152 Abs. 1 bis 3 bedarf es einer Vollstreckungsklausel nicht.

Rechtsprechung zu § 153 FGO

5 Entscheidungen zitieren § 153 FGO: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BFH, Beschl. v. 12.09.2013 – VII B 198/12 (amtliche Veröffentlichung) · 7. Senat

    Betreiben der Vollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss durch Rechtsnachfolger

  • BFH, Beschl. v. 25.03.2015 – X K 8/13 (amtliche Veröffentlichung) · 10. Senat

    (Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Beschluss des Urkundsbeamten vom 20.10.2014 X K 3/13 - Kostenfestsetzung bei einer mehreren Geschäften dienenden Geschäftsreise - Kostenerstattungsanspruch des wegen überlanger Verfahrensdauer verklagten Bundeslandes - Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen einer …

  • BFH, Beschl. v. 11.12.2025 – VII B 128/25 (amtliche Veröffentlichung) · 7. Senat

    Zwangsmaßnahmen zur Durchsetzung einer Auskunftsverpflichtung nach Art. 15 DSGVO - Die Entscheidung ist aufgrund einer Anfrage zur Veröffentlichung bestimmt worden.

  • BFH, Beschl. v. 11.12.2025 – VII B 129/25 (amtliche Veröffentlichung) · 7. Senat

    (Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 11.12.2025 VII B 128/25 - Zwangsmaßnahmen zur Durchsetzung einer Auskunftsverpflichtung nach Art. 15 DSGVO - Die Entscheidung ist aufgrund einer Anfrage zur Veröffentlichung bestimmt worden.)

  • BFH, Beschl. v. 06.07.2015 – X K 5/13 (amtliche Veröffentlichung) · 10. Senat

    Kostenfestsetzung bei einer mehreren Geschäften dienenden Geschäftsreise - Teilnahme an mehreren mündlichen Verhandlungen vor dem BFH an einem Tag - Kostenerstattungsanspruch des wegen überlanger Verfahrensdauer verklagten Bundeslandes - Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen einer juristischen …

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