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Zitierfest

FeV · Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr

§ 78 FeV – Inkrafttreten

Amtliche Fassung, Stand 12.08.2026.

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Fahrerlaubnis-Verordnung vom 18. August 1998 (BGBl. I S. 2214), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 5. August 2009 (BGBl. I S. 2631) geändert worden ist, außer Kraft.

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