In Verfahren nach diesem Gesetz sind die verfahrensrechtlichen Vorschriften über die elektronische Akte und über das elektronische Dokument anzuwenden, die für das dem kostenrechtlichen Verfahren zugrunde liegende Verfahren gelten.
FamGKG · Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen
§ 8 FamGKG – Elektronische Akte, elektronisches Dokument
Amtliche Fassung, Stand 08.12.2025.
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