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Zitierfest

FamGKG · Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen

§ 8 FamGKG – Elektronische Akte, elektronisches Dokument

Amtliche Fassung, Stand 08.12.2025.

In Verfahren nach diesem Gesetz sind die verfahrensrechtlichen Vorschriften über die elektronische Akte und über das elektronische Dokument anzuwenden, die für das dem kostenrechtlichen Verfahren zugrunde liegende Verfahren gelten.

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„Was regelt § 8 FamGKG? Zitiere den Wortlaut.“

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