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Zitierfest

FamFG · Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 438 FamFG – Anmeldung nach dem Anmeldezeitpunkt

Amtliche Fassung, Stand 23.04.2026.

Eine Anmeldung, die nach dem Anmeldezeitpunkt, jedoch vor dem Erlass des Ausschließungsbeschlusses erfolgt, ist als rechtzeitig anzusehen.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 438 FamFG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 438 FamFG? Zitiere den Wortlaut.“

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