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Zitierfest

EuInsVO · Europäische Insolvenzverordnung

Art. 10 EuInsVO – Eigentumsvorbehalt

Amtliche Fassung, Stand 06.11.2025.

(1) Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen den Käufer einer Sache lässt die Rechte der Verkäufer aus einem Eigentumsvorbehalt unberührt, wenn sich diese Sache zum Zeitpunkt der Eröffnung des Verfahrens im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats als dem der Verfahrenseröffnung befindet.

(2) Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen den Verkäufer einer Sache nach deren Lieferung rechtfertigt nicht die Auflösung oder Beendigung des Kaufvertrags und steht dem Eigentumserwerb des Käufers nicht entgegen, wenn sich diese Sache zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats als dem der Verfahrenseröffnung befindet.

(3) Die Absätze 1 und 2 stehen der Nichtigkeit, Anfechtbarkeit oder relativen Unwirksamkeit einer Rechtshandlung nach Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe m nicht entgegen.

Verweise

Vorschriften, die auf Art. 10 EuInsVO verweisen

Rechtsprechung zu Art. 10 EuInsVO

8 Entscheidungen zitieren Art. 10 EuInsVO, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BAG, Urt. v. 20.09.2012 – 6 AZR 253/11 · 6. Senat

    Leitsatz: 1. Klagen gegen Kündigungen, die ein Insolvenzverwalter im Sinne der EuInsVO (juris: EGV 1346/2000) in Deutschland nach deutschem Recht erklärt hat, sind auch dann keine Annexverfahren iSd. Art. 3 EuInsVO, wenn sie auf der Grundlage eines Interessenausgleichs mit Namensliste nach § 125 InsO und mit der kurzen Frist des § 113 InsO erklärt worden sind. Für solche Verfahren bestimmt sich die …
  • BAG, Urt. v. 13.12.2012 – 6 AZR 752/11 · 6. Senat

    Griechische Aktiengesellschaft - Betriebsstilllegung - Heilung von Fehlern bei Massenentlassungsanzeige - Entbehrlichkeit eines Konsultationsverfahren - Stellungnahme des Betriebsrats - Einigungsstellenverfahren

  • BAG, Urt. v. 25.04.2013 – 6 AZR 49/12 · 6. Senat

    (Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht - ordre public - keine Zurückweisung der Betriebsratsanhörung nach § 174 S 1 BGB - Betriebsübergang - Vollmachtsstatut)

  • BAG, Urt. v. 13.12.2012 – 6 AZR 608/11 · 6. Senat

    (Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht - Betriebsübergang - Vollmachtsstatut - keine Zurückweisung der Betriebsratsanhörung nach § 174 S 1 BGB)

  • BAG, Urt. v. 13.12.2012 – 6 AZR 348/11 · 6. Senat

    Leitsatz: Der Betriebsrat kann die Anhörung zu einer beabsichtigten Kündigung durch einen Boten oder Vertreter des Arbeitgebers nicht entsprechend § 174 Satz 1 BGB zurückweisen, wenn der Anhörung keine Vollmachtsurkunde beigefügt ist.
  • BAG, Urt. v. 13.12.2012 – 6 AZR 5/12 · 6. Senat

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