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Zitierfest

EuGVVO · Brüssel-Ia-Verordnung – Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen

Art. 5 EuGVVO

Amtliche Fassung, Stand 26.02.2015.

(1) Personen, die ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats haben, können vor den Gerichten eines anderen Mitgliedstaats nur gemäß den Vorschriften der Abschnitte 2 bis 7 dieses Kapitels verklagt werden.

(2) Gegen die in Absatz 1 genannten Personen können insbesondere nicht die innerstaatlichen Zuständigkeitsvorschriften, welche die Mitgliedstaaten der Kommission gemäß Artikel 76 Absatz 1 Buchstabe a notifizieren, geltend gemacht werden.

Verweise

Vorschriften, die auf Art. 5 EuGVVO verweisen

Rechtsprechung zu Art. 5 EuGVVO

85 Entscheidungen zitieren Art. 5 EuGVVO, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Beschl. v. 13.11.2018 – VI ZR 71/18 · 6. Zivilsenat

    Leitsatz: Einer Entscheidung, die die internationale Zuständigkeit auf der Grundlage des Art. 6 Nr. 1 EuGVVO aF bejaht, steht nicht entgegen, dass zuvor eine rechtskräftige Entscheidung ergangen ist, die die internationale Zuständigkeit gemäß Art. 5 Nr. 3 EuGVVO aF verneint hat. Die Rechtslage ist insoweit in einer Weise geklärt, die keinen vernünftigen Zweifel offen lässt ("acte éclairé").
  • BGH, Urt. v. 18.10.2016 – VI ZR 618/15 · 6. Zivilsenat

    Leitsatz: Zu den Voraussetzungen des Gerichtsstands des Handlungsorts einer unerlaubten Handlung i.S.d Art. 5 Nr. 3 LugÜ II bzw. Art. 5 Nr. 3 EuGVVO.
  • BGH, Urt. v. 16.10.2015 – V ZR 120/14 · 5. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Die Gerichte des Orts, an dem die Primärverpflichtung aus einem Vertragsverhältnis im Sinne von Art. 5 Nr. 1 Buchstabe a EuGVVO alt (= Art. 7 Nr. 1 Buchstabe a EuGVVO neu) erfüllt worden ist oder zu erfüllen war, sind auch für die Entscheidung über die aus der verletzten Primärverpflichtung abgeleiteten Sekundäransprüche international zuständig. 2. Das Revisionsgericht kann die Sache …
  • BGH, Urt. v. 17.04.2013 – XII ZR 23/12 · 12. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte nach Art. 5 Nr. 2 EuGVVO ist auch für eine Stufenklage gemäß § 254 ZPO gegeben, mit der Auskunft über das Einkommen des Unterhaltspflichtigen und Zahlung von Unterhalt in noch zu beziffernder Höhe verlangt wird. 2. Ist zunächst eine Leistungsklage auf Zahlung von Unterhalt erhoben worden und wird das Unterhaltsbegehren erst nachträglich …
  • BGH, Beschl. v. 09.07.2009 – Xa ZR 19/08 · 10a. Zivilsenat

    Leitsatz: a) Für die Klage eines Verbraucherschutzvereins, mit der dieser von einem Luftverkehrsunternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften begehrt, die Verwendung missbräuchlicher Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Bundesrepublik Deutschland zu unterlassen, sind die deutschen Gerichte international zuständig. b) Wird ein innergemeinschaftlicher Verstoß …
  • BGH, Urt. v. 01.03.2011 – XI ZR 48/10 · 11. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Für die Begründung der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte nach Art. 2 Abs. 1 EuGVVO reicht es aus, dass diese erst im Laufe des Rechtsstreits eingetreten ist . 2. Die danach einmal begründete internationale Zuständigkeit des Gerichts bleibt auch dann erhalten, wenn die sie begründenden Umstände im Laufe des Rechtsstreites wegfallen (perpetuatio fori) .

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