Zum Inhalt springen
Zitierfest

EuGVVO · Brüssel-Ia-Verordnung – Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen

Art. 3 EuGVVO

Amtliche Fassung, Stand 26.02.2015.

Für die Zwecke dieser Verordnung umfasst der Begriff „Gericht“ die folgenden Behörden, soweit und sofern sie für eine in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallende Angelegenheit zuständig sind:

  • a) in Ungarn, bei summarischen Mahnverfahren (fizetési meghagyásos eljárás), den Notar (közjegyző),
  • b) in Schweden, bei summarischen Mahnverfahren (betalningsföreläggande) und Beistandsverfahren (handräckning), das Amt für Beitreibung (Kronofogdemyndigheten).

Verweise

Vorschriften, die auf Art. 3 EuGVVO verweisen

Rechtsprechung zu Art. 3 EuGVVO

7 Entscheidungen zitieren Art. 3 EuGVVO, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 01.03.2011 – XI ZR 48/10 · 11. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Für die Begründung der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte nach Art. 2 Abs. 1 EuGVVO reicht es aus, dass diese erst im Laufe des Rechtsstreits eingetreten ist . 2. Die danach einmal begründete internationale Zuständigkeit des Gerichts bleibt auch dann erhalten, wenn die sie begründenden Umstände im Laufe des Rechtsstreites wegfallen (perpetuatio fori) .
  • BGH, Urt. v. 25.03.2015 – VIII ZR 125/14 · 8. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Zur Abgrenzung eines verbindlichen Angebots von der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots sowie zur teilweisen Annahmefähigkeit von Angeboten. 2. Ein nach Art. 19 Abs. 1 CISG beziehungsweise § 150 Abs. 2 BGB unter Ablehnung eines Angebots unterbreitetes Gegenangebot ist, wenn es nur einzelne Änderungen enthält, nach dem maßgeblichen Horizont des Erklärungsempfängers im Zweifel dahin …
  • BGH, Urt. v. 24.02.2015 – VI ZR 279/14 · 6. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Ist eine Klage gegen mehrere einfache Streitgenossen erhoben worden und fehlt es bezüglich eines von ihnen an der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte, kann er durch Teilurteil aus dem Prozess entlassen werden. 2. Nach Art. 11 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von …
  • EuGH, Urt. v. 07.05.2020 – C-267/19 und C-323/19 · Sechste Kammer

    Parking d.o.o. gegen Sawal d.o.o. und Interplastics s.r.o. gegen Letifico d.o.o. Vorlage zur Vorabentscheidung – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Notare, die in Zwangsvollstreckungsverfahren auf der Grundlage einer glaubwürdigen Urkunde tätig werden – …

  • BGH, Urt. v. 24.04.2013 – XII ZR 10/10 · 12. Zivilsenat

    Leitsatz: Die Anwendbarkeit von Art. 15 Abs. 1 lit. c EuGVVO setzt nicht voraus, dass der Vertrag zwischen Verbraucher und Unternehmer mit Mitteln des Fernabsatzes geschlossen wurde (im Anschluss an EuGH Urteil vom 6. September 2012, C-190/11, ABl EU 2012, Nr. C 355, 6 = NJW 2012, 3225).
  • BGH, Beschl. v. 01.02.2012 – XII ZR 10/10 · 12. Zivilsenat

    Leitsatz: Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts gemäß Art. 267 AEUV zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Liegt eine Verbrauchersache i.S.v. Art. 15 Abs. 1 Buchst. c EuGVVO vor, wenn ein Gewerbetreibender durch die Gestaltung seiner Website seine Tätigkeit auf einen anderen Mitgliedstaat ausgerichtet hat und sich ein Verbraucher mit Wohnsitz im …

Weitere Entscheidungen zu Art. 3 EuGVVO suchen

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Art. 3 EuGVVO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Art. 3 EuGVVO? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten