Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Verfahren bei der Festsetzung und der Auszahlung der Mobilitätsprämie näher zu regeln.
EStG · Einkommensteuergesetz
§ 109 EStG – Verordnungsermächtigung
Amtliche Fassung, Stand 29.06.2026.
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