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Zitierfest

EStG · Einkommensteuergesetz

§ 109 EStG – Verordnungsermächtigung

Amtliche Fassung, Stand 29.06.2026.

Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Verfahren bei der Festsetzung und der Auszahlung der Mobilitätsprämie näher zu regeln.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 109 EStG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 109 EStG? Zitiere den Wortlaut.“

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