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Zitierfest

EStDV · Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

§ 8 EStDV – Eigenbetrieblich genutzte Grundstücke von untergeordnetem Wert

Amtliche Fassung, Stand 19.12.2025.

Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile brauchen nicht als Betriebsvermögen behandelt zu werden, wenn ihre Größe nicht mehr als 30 Quadratmeter oder ihr Wert nicht mehr als 40 000 Euro beträgt. In diesem Fall dürfen Aufwendungen, die mit dem Grundstücksteil im Zusammenhang stehen, nicht abgezogen werden.

Verweise

Vorschriften, die auf § 8 EStDV verweisen

Rechtsprechung zu § 8 EStDV

2 Entscheidungen zitieren § 8 EStDV: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BFH, Urt. v. 29.06.2022 – III R 19/21 (amtliche Veröffentlichung) · 3. Senat

    Leitsatz: 1. Die Überlassung relativ unwesentlichen Grundbesitzes an eine mit nur etwa 1/6000 beteiligte Genossin, den diese für ihren Gewerbebetrieb nutzt, steht auch dann der erweiterten Kürzung bei der Genossenschaft entgegen, wenn der von ihrem Betrieb erzielte Gewerbeertrag den Freibetrag des § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG nicht erreicht. 2. Eine Gesamtbetrachtung, wonach das Zusammenkommen mehrerer …
  • BFH, Beschl. v. 01.06.2022 – III R 3/21 (amtliche Veröffentlichung) · 3. Senat

    Leitsatz: 1. NV: Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung (§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG) bei einem in der Rechtsform einer GmbH betriebenen Grundstücksunternehmen ist nach § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1 GewStG ausgeschlossen, wenn die GmbH Teile ihrer Grundstücke an eine teilweise personenidentische gewerblich tätige GbR verpachtet. 2. NV: Bei der Nutzung des Grundstück(teil)s durch eine Personengesellschaft greift der …

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