Dieses Gesetz gilt auch für die Versorgung von Eisenbahnen mit leitungsgebundener Energie, insbesondere Fahrstrom, soweit im Eisenbahnrecht nichts anderes geregelt ist.
EnWG · Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung
§ 3a EnWG – Verhältnis zum Eisenbahnrecht
Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.
Rechtsprechung zu § 3a EnWG
Eine Entscheidung zitiert § 3a EnWG.
BGH, Beschl. v. 09.11.2010 – EnVR 1/10 · Kartellsenat
Leitsatz: Bahnstromfernleitungen Das Bahnstromnetz unterliegt der Regulierung nach dem Energiewirtschaftsgesetz.