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Zitierfest

EnWG · Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung

§ 3a EnWG – Verhältnis zum Eisenbahnrecht

Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.

Dieses Gesetz gilt auch für die Versorgung von Eisenbahnen mit leitungsgebundener Energie, insbesondere Fahrstrom, soweit im Eisenbahnrecht nichts anderes geregelt ist.

Rechtsprechung zu § 3a EnWG

Eine Entscheidung zitiert § 3a EnWG.

  • BGH, Beschl. v. 09.11.2010 – EnVR 1/10 · Kartellsenat

    Leitsatz: Bahnstromfernleitungen Das Bahnstromnetz unterliegt der Regulierung nach dem Energiewirtschaftsgesetz.

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