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Zitierfest

EntgFG · Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall

§ 1 EntgFG – Anwendungsbereich

Amtliche Fassung, Stand 12.05.2026.

(1) Dieses Gesetz regelt die Zahlung des Arbeitsentgelts an gesetzlichen Feiertagen und die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall an Arbeitnehmer sowie die wirtschaftliche Sicherung im Bereich der Heimarbeit für gesetzliche Feiertage und im Krankheitsfall.

(2) Arbeitnehmer in Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten.

Rechtsprechung zu § 1 EntgFG

8 Entscheidungen zitieren § 1 EntgFG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BAG, Urt. v. 27.05.2020 – 5 AZR 247/19 · 5. Senat

    Leitsatz: Wird ein gekündigter Arbeitnehmer nach Ablauf der Kündigungsfrist zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem titulierten allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch vorläufig weiterbeschäftigt, bestehen keine Ansprüche auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Entgeltzahlung an Feiertagen, wenn sich nachträglich die Kündigung als wirksam erweist.
  • BayVGH, Beschl. v. 28.08.2026 – 20 BV 25.782 · 20. Senat

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Erstattungsanspruch des Arbeitgebers, Verdienstausfallentschädigung wegen coronabedingter Absonderung, PCR-Test als Nachweis einer Infektion, Verdienstausfallentschädigung, Arbeitgebererstattung, Absonderungspflicht, Beweislast für Krankheit

  • BAG, Urt. v. 30.11.2021 – 9 AZR 225/21 · 9. Senat

    Leitsatz: Arbeitstage, die aufgrund der kurzarbeitsbedingten Neuverteilung der Arbeitszeit ausfallen, sind bei einer unterjährigen Neuberechnung des Jahresurlaubs nicht Zeiten mit Arbeitspflicht gleichzustellen.
  • BAG, Urt. v. 19.03.2019 – 9 AZR 406/17 · 9. Senat

    Leitsatz: 1. Bei einem unterjährigen Wechsel der Anzahl der Arbeitstage in der Kalenderwoche ist der Urlaubsanspruch für das betreffende Kalenderjahr unter Berücksichtigung der einzelnen Zeiträume der Beschäftigung und der auf sie entfallenden Wochentage mit Arbeitspflicht umzurechnen. 2. Für Zeiten des unbezahlten Sonderurlaubs besteht grundsätzlich kein gesetzlicher Anspruch des Arbeitnehmers auf …
  • BAG, Urt. v. 19.03.2019 – 9 AZR 315/17 · 9. Senat

    Erholungsurlaub bei unbezahltem Sonderurlaub

  • BVerwG, Urt. v. 09.10.2025 – 3 C 4.24 · 3. Senat

    Leitsatz: 1. Hat ein Arbeitnehmer für die Zeit seiner Absonderung einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber nach § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG, erleidet er keinen Verdienstausfall im Sinne des § 56 Abs. 1 IfSG. 2. Ein Arbeitnehmer, der eine symptomlos verlaufende Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus hat und an der Erbringung seiner Arbeitsleistung gehindert ist, weil er sich …

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