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Zitierfest

EGStGB · Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch

Art. 302 EGStGB – Anrechnung des Maßregelvollzugs auf die Strafe

Amtliche Fassung, Stand 27.03.2024.

Ist vor dem 1. Januar 1975 die Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt oder in einer Trinkerheilanstalt oder einer Entziehungsanstalt nach § 456b Satz 2 der Strafprozeßordnung in der bisherigen Fassung vor der Freiheitsstrafe vollzogen worden, so wird die Zeit des Vollzuges der Maßregel auf die Strafe angerechnet.

Verweise

Vorschriften, die auf Art. 302 EGStGB verweisen

  • Art. 326 EGStGB – Inkrafttreten, Übergangsfassungen
  • Anhang EV EGStGB – Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel III Sachgebiet C Abschnitt III (BGBl. II 1990, 889, 957) - Maßgaben für das beigetretene Gebiet (Art. 3 EinigVtr) -

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