§ 30a ist auf Verwaltungsakte im Bereich der Kostenordnung auch nach dem Inkrafttreten des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586) weiter anzuwenden.
EGGVG · Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz
§ 42 EGGVG
Amtliche Fassung, Stand 08.12.2025.
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