Die Tatsache, dass die Aufsichtsbehörden unabhängig sind, sollte nicht bedeuten, dass sie hinsichtlich ihrer Ausgaben keinem Kontroll- oder Überwachungsmechanismus unterworfen werden bzw. sie keiner gerichtlichen Überprüfung unterzogen werden können.
DSGVO · Datenschutz-Grundverordnung
Erwägungsgrund 118 DSGVO
Amtliche Fassung, Stand 04.05.2016.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Erwägungsgrund 118 DSGVO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt Erwägungsgrund 118 DSGVO? Zitiere den Wortlaut.“