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Zitierfest

DSGVO · Datenschutz-Grundverordnung

Art. 86 DSGVO – Verarbeitung und Zugang der Öffentlichkeit zu amtlichen Dokumenten

Amtliche Fassung, Stand 04.05.2016.

Personenbezogene Daten in amtlichen Dokumenten, die sich im Besitz einer Behörde oder einer öffentlichen Einrichtung oder einer privaten Einrichtung zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe befinden, können von der Behörde oder der Einrichtung gemäß dem Unionsrecht oder dem Recht des Mitgliedstaats, dem die Behörde oder Einrichtung unterliegt, offengelegt werden, um den Zugang der Öffentlichkeit zu amtlichen Dokumenten mit dem Recht auf Schutz personenbezogener Daten gemäß dieser Verordnung in Einklang zu bringen.

Rechtsprechung zu Art. 86 DSGVO

5 Entscheidungen zitieren Art. 86 DSGVO: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • EuGH, Urt. v. 22.06.2021 – C-439/19 · Große Kammer

    Verfahren auf Betreiben von B. Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – Verordnung (EU) 2016/679 – Art. 5, 6 und 10 – Nationale Regelung, die den Zugang der Öffentlichkeit zu personenbezogenen Daten über Strafpunkte für …

  • EuGH, Urt. v. 03.04.2025 – C-710/23 · Erste Kammer

    L. H. gegen Ministerstvo zdravotnictví. Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – Verordnung (EU) 2016/679 – Art. 4 – Begriffsbestimmungen – Art. 6 – Rechtmäßigkeit der Verarbeitung – Art. 86 – Zugang der Öffentlichkeit zu amtlichen …

  • EuGH, Urt. v. 07.03.2024 – C-740/22 · Sechste Kammer

    Endemol Shine Finland Oy. Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz personenbezogener Daten – Verordnung (EU) 2016/679 – Art. 2, 4, 6, 10 und 86 – Daten, die sich im Besitz eines Gerichts befinden, über strafrechtliche Verurteilungen einer natürlichen Person – Mündliche Übermittlung solcher Daten an …

  • EuGH, Urt. v. 21.04.2026 – C-769/22 · Plenum

    Europäische Kommission gegen Ungarn. Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Art. 258 AEUV – Nationale Rechtsvorschriften, die zum Schutz von Kindern Beschränkungen im Zusammenhang mit Abweichungen von der dem Geschlecht bei der Geburt entsprechenden persönlichen Identität …

  • BVerwG, Beschl. v. 04.01.2024 – 20 F 3/22 · Fachsenat für Entscheidungen nach § 99 Abs 2 VwGO

    Leitsatz: 1. Prüfungsakten und Prüfervoten sind nicht nach § 99 Abs. 1 Satz 3 VwGO generell geheim zu halten. Dies schließt den Geheimhaltungsschutz einzelner Akteninhalte nicht aus. 2. Private Forschungsergebnisse sind als geistiges Eigentum von Art. 14 Abs. 1 GG geschützt und können wie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ihrem Wesen nach geheimhaltungsbedürftig sein. 3. Prüfungsbewertungen gehören zu den …

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