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Zitierfest

DSGVO · Datenschutz-Grundverordnung

Art. 7 DSGVO – Bedingungen für die Einwilligung

Amtliche Fassung, Stand 04.05.2016.

(1) Beruht die Verarbeitung auf einer Einwilligung, muss der Verantwortliche nachweisen können, dass die betroffene Person in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten eingewilligt hat.

(2) Erfolgt die Einwilligung der betroffenen Person durch eine schriftliche Erklärung, die noch andere Sachverhalte betrifft, so muss das Ersuchen um Einwilligung in verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache so erfolgen, dass es von den anderen Sachverhalten klar zu unterscheiden ist. Teile der Erklärung sind dann nicht verbindlich, wenn sie einen Verstoß gegen diese Verordnung darstellen.

(3) Die betroffene Person hat das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Die betroffene Person wird vor Abgabe der Einwilligung hiervon in Kenntnis gesetzt. Der Widerruf der Einwilligung muss so einfach wie die Erteilung der Einwilligung sein.

(4) Bei der Beurteilung, ob die Einwilligung freiwillig erteilt wurde, muss dem Umstand in größtmöglichem Umfang Rechnung getragen werden, ob unter anderem die Erfüllung eines Vertrags, einschließlich der Erbringung einer Dienstleistung, von der Einwilligung zu einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten abhängig ist, die für die Erfüllung des Vertrags nicht erforderlich sind.

Verweise

Vorschriften, die auf Art. 7 DSGVO verweisen

Rechtsprechung zu Art. 7 DSGVO

27 Entscheidungen zitieren Art. 7 DSGVO, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 29.07.2025 – VI ZR 426/24 · 6. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Einer auf Unterlassung einer Äußerung gerichteten Klage ist grundsätzlich bereits dann stattzugeben, wenn die Äußerung einen mehrdeutigen Aussagegehalt aufweist und in einer der nicht fernliegenden Deutungsvarianten das allgemeine Persönlichkeitsrecht des von ihr Betroffenen verletzt. Demgegenüber ist bei der Prüfung zivilrechtlicher Sanktionen - wozu auch der Anspruch auf Geldentschädigung …
  • OLG München, Urt. v. 23.04.2026 – 29 U 599/24 e · 29. Zivilsenat

    Verstoß gegen Koppelungsverbot bei erzwungener Einwilligung in Erhalt von Newslettern bei Online-Shop

  • BGH, Urt. v. 27.05.2025 – VI ZR 337/22 · 6. Zivilsenat

    Leitsatz: Zur Zulässigkeit einer identifizierenden Bildberichterstattung über ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren (hier: zulässige Bebilderung einer Verdachtsberichterstattung im Rahmen des sogenannten Wirecard-Skandals).
  • BGH, Beschl. v. 16.02.2021 – VI ZA 6/20 · 6. Zivilsenat

    Prozesskostenhilfe: Erfolgsaussicht einer Klage auf Geldentschädigung nach der Datenschutzgrundverordnung wegen Bildberichterstattung

  • BSG, Beschl. v. 27.10.2020 – B 1 KR 45/20 B · 1. Senat

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Bestellung eines besonderen Vertreters für einen nicht prozessfähigen Beteiligten - Teilnahme an Leistungen der integrierten Versorgung - Ablehnung der Teilnahmebedingungen aus datenschutzrechtlichen Gründen - keine …

  • OLG München, Endurt. v. 24.04.2024 – 34 U 2306/23 e · 34. Zivilsenat

    Kein immaterieller Schaden durch angeblichen Kontrollverlust hinsichtlich persönlicher Daten

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