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Zitierfest

DSA · Digital Services Act – Verordnung über digitale Dienste

Art. 8 DSA – Keine allgemeine Verpflichtung zur Überwachung oder aktiven Nachforschung

Amtliche Fassung, Stand 27.10.2022.

Anbietern von Vermittlungsdiensten wird keine allgemeine Verpflichtung auferlegt, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder aktiv nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hindeuten.

Verweise

Vorschriften, die auf Art. 8 DSA verweisen

Rechtsprechung zu Art. 8 DSA

5 Entscheidungen zitieren Art. 8 DSA: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • OLG Nürnberg, Beschl. v. 15.09.2026 – 3 W 1489/26 · 3. Zivilsenat und Kartellsenat

    Leitsatz: 1. Der Plattformbetreiber ist durch eine gerichtliche Entscheidung nach § 21 Abs. 1 oder 2 TDDSG, die die Herausgabe von Bestandsdaten "gestattet", jedenfalls dann beschwert, wenn unklar bleibt, ob das Landgericht damit dem Antragsteller zugleich einen Auskunftsanspruch zuerkennen wollte. 2. In den Fällen des § 21 Abs. 1 TDDDG fehlt das Rechtsschutzbedürfnis für eine isolierte Gestattung, wenn …
  • OLG Bamberg, Endurt. v. 29.07.2026 – 3 UKl 13/25 e · 3. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Die Verpflichtung des Anbieters von Online-Plattformen mit Empfehlungssystemen zur Darstellung der wichtigen Parameter gem. Art. 27 Abs. 1, Abs. 2 DSA sowie die Anforderungen an die Zugänglichkeit des Verfahrens zur De-Personalisierung der Feedsverwaltung bei sehr großen Online-Plattformen gem. Art. 27 Abs. 3, 38 DSA dienen – über eine bloße Neben- oder Reflexwirkung hinaus – dem …
  • OLG Bamberg, Endurt. v. 18.03.2026 – 3 UKl 5/25 e · 3. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Die öffentlichrechtliche Aufsicht gemäß Art. 51 und Art. 56 Abs. 1 DSA steht einer Klage- und Sachbefugnis eines Verbraucherschutzverbandes, um aus § 3 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 57 UKlaG im Rahmen eines Unterlassungsklageverfahren vorzugehen, nicht entgegen. 2. Das Verfahren zur De-Personalisierung der Feedsverwaltung gem. Art. 27 Abs. 3, 38 DSA dient dem Datenschutz der …
  • EuG, Urt. v. 03.09.2025 – T-348/23 · Siebte erweiterte Kammer

    Zalando SE gegen Europäische Kommission. Digitale Dienste – Verordnung (EU) 2022/2065 – Benennung einer sehr großen Online-Plattform – Einrede der Rechtswidrigkeit – Art. 33 Abs. 1 und 4 der Verordnung 2022/2065 – Rechtssicherheit – Gleichbehandlung – Verhältnismäßigkeit – Begründungspflicht.

  • OLG Nürnberg, Endurt. v. 23.07.2024 – 3 U 2469/23 · 3. Zivilsenat und Kartellsenat

    Leitsatz: 1. Im Rahmen der Interessenabwägung zur Bestimmung des Überprüfungsaufwands eines Hostproviders einschließlich der Einholung einer Stellungnahme des für den beanstandeten Beitrag Verantwortlichen darf – da das „Überprüfungs- und Stellungnahmeverfahren“ kein Selbstzweck ist – die Schutzbedürftigkeit des Betroffenen nicht außer Acht gelassen werden: In die Abwägung ist daher einzustellen, inwieweit …

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