Anbietern von Vermittlungsdiensten wird keine allgemeine Verpflichtung auferlegt, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder aktiv nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hindeuten.
DSA · Digital Services Act – Verordnung über digitale Dienste
Art. 8 DSA – Keine allgemeine Verpflichtung zur Überwachung oder aktiven Nachforschung
Verweise
Vorschriften, die auf Art. 8 DSA verweisen
- Art. 34 DSA – Risikobewertung
- § 7 DDG – Beschränkte Verantwortlichkeit
Rechtsprechung zu Art. 8 DSA
5 Entscheidungen zitieren Art. 8 DSA: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
OLG Nürnberg, Beschl. v. 15.09.2026 – 3 W 1489/26 · 3. Zivilsenat und Kartellsenat
Leitsatz: 1. Der Plattformbetreiber ist durch eine gerichtliche Entscheidung nach § 21 Abs. 1 oder 2 TDDSG, die die Herausgabe von Bestandsdaten "gestattet", jedenfalls dann beschwert, wenn unklar bleibt, ob das Landgericht damit dem Antragsteller zugleich einen Auskunftsanspruch zuerkennen wollte. 2. In den Fällen des § 21 Abs. 1 TDDDG fehlt das Rechtsschutzbedürfnis für eine isolierte Gestattung, wenn …
OLG Bamberg, Endurt. v. 29.07.2026 – 3 UKl 13/25 e · 3. Zivilsenat
Leitsatz: 1. Die Verpflichtung des Anbieters von Online-Plattformen mit Empfehlungssystemen zur Darstellung der wichtigen Parameter gem. Art. 27 Abs. 1, Abs. 2 DSA sowie die Anforderungen an die Zugänglichkeit des Verfahrens zur De-Personalisierung der Feedsverwaltung bei sehr großen Online-Plattformen gem. Art. 27 Abs. 3, 38 DSA dienen – über eine bloße Neben- oder Reflexwirkung hinaus – dem …
OLG Bamberg, Endurt. v. 18.03.2026 – 3 UKl 5/25 e · 3. Zivilsenat
Leitsatz: 1. Die öffentlichrechtliche Aufsicht gemäß Art. 51 und Art. 56 Abs. 1 DSA steht einer Klage- und Sachbefugnis eines Verbraucherschutzverbandes, um aus § 3 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 57 UKlaG im Rahmen eines Unterlassungsklageverfahren vorzugehen, nicht entgegen. 2. Das Verfahren zur De-Personalisierung der Feedsverwaltung gem. Art. 27 Abs. 3, 38 DSA dient dem Datenschutz der …
EuG, Urt. v. 03.09.2025 – T-348/23 · Siebte erweiterte Kammer
Zalando SE gegen Europäische Kommission. Digitale Dienste – Verordnung (EU) 2022/2065 – Benennung einer sehr großen Online-Plattform – Einrede der Rechtswidrigkeit – Art. 33 Abs. 1 und 4 der Verordnung 2022/2065 – Rechtssicherheit – Gleichbehandlung – Verhältnismäßigkeit – Begründungspflicht.
OLG Nürnberg, Endurt. v. 23.07.2024 – 3 U 2469/23 · 3. Zivilsenat und Kartellsenat
Leitsatz: 1. Im Rahmen der Interessenabwägung zur Bestimmung des Überprüfungsaufwands eines Hostproviders einschließlich der Einholung einer Stellungnahme des für den beanstandeten Beitrag Verantwortlichen darf – da das „Überprüfungs- und Stellungnahmeverfahren“ kein Selbstzweck ist – die Schutzbedürftigkeit des Betroffenen nicht außer Acht gelassen werden: In die Abwägung ist daher einzustellen, inwieweit …