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Zitierfest

DMA · Digital Markets Act – Verordnung über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor

Art. 4 DMA – Überprüfung des Torwächter-Status

Amtliche Fassung, Stand 12.10.2022.

(1) Die Kommission kann auf Antrag oder von Amts wegen jederzeit einen nach Artikel 3 erlassenen Benennungsbeschluss überprüfen, ändern oder aufheben,

  • a) wenn sich der Sachverhalt, auf den sich der Benennungsbeschluss stützte, in einem wesentlichen Punkt geändert hat oder
  • b) wenn der Benennungsbeschluss auf unvollständigen, unrichtigen oder irreführenden Angaben beruhte.

(2) Die Kommission überprüft regelmäßig, mindestens jedoch alle drei Jahre, ob die Torwächter die in Artikel 3 Absatz 1 genannten Anforderungen nach wie vor erfüllen. Diese Überprüfung prüft, ob die Liste der zentralen Plattformdienste des Torwächters, die jeweils für sich genommen gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b gewerblichen Nutzern als wichtiges Zugangstor zu Endnutzern dienen, geändert werden muss. Diese Überprüfungen haben keine aufschiebende Wirkung auf die Verpflichtungen des Torwächters.

Die Kommission überprüft außerdem mindestens einmal jährlich, ob neue Unternehmen, die zentrale Plattformdienste bereitstellen, die genannten Anforderungen erfüllen.

Stellt die Kommission anhand der Überprüfungen nach Unterabsatz 1 fest, dass sich der Sachverhalt, auf den sich die Benennung der Unternehmen, die zentrale Plattformdienste bereitstellen, als Torwächter stützte, geändert hat, so erlässt sie einen Beschluss zur Bestätigung, Änderung oder Aufhebung des Benennungsbeschlusses.

(3) Die Kommission veröffentlicht und aktualisiert laufend eine Liste der Torwächter und die Liste der zentralen Plattformdienste, in Bezug auf welche die Torwächter die in Kapitel III genannten Verpflichtungen einhalten müssen.

Verweise

Vorschriften, die auf Art. 4 DMA verweisen

  • Art. 17 DMA – Marktuntersuchung zur Benennung von Torwächtern
  • Art. 44 DMA – Veröffentlichung von Beschlüssen

Rechtsprechung zu Art. 4 DMA

2 Entscheidungen zitieren Art. 4 DMA: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • EuG, Urt. v. 08.07.2026 – T-1079/23, T-1080/23 und T-214/24 · Achte Kammer in der Besetzung mit fünf Richtern

    Apple Inc. und Apple Distribution International Ltd gegen Europäische Kommission. Nichtigkeitsklage – Digitale Dienste – Verordnung (EU) 2022/1925 – Benennung eines Torwächters – Einleitung einer Marktuntersuchung – Abschluss einer Marktuntersuchung – Interoperabilität – Zentrale Plattformdienste – …

  • EuG, Urt. v. 03.06.2026 – T-1078/23 · Achte Kammer in der Besetzung mit fünf Richtern

    Meta Platforms, Inc. gegen Europäische Kommission. Digitale Dienste – Verordnung (EU) 2022/1925 – Benennung eines Torwächters – Begriff ‚zentraler Plattformdienst‘ – Online-Dienste sozialer Netzwerke – Nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikationsdienst – Online-Vermittlungsdienst – …

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