Die Kommission kann in dringenden Fällen, wenn die Gefahr eines schweren und nicht wiedergutzumachenden Schadens für gewerbliche Nutzer oder Endnutzer von Torwächtern besteht, auf der Grundlage einer prima facie festgestellten Zuwiderhandlung gegen Artikel 5, 6 oder 7 einen Durchführungsrechtsakt zur Anordnung einstweiliger Maßnahmen gegen einen Torwächter erlassen. Dieser Durchführungsrechtsakt wird ausschließlich im Rahmen eines Verfahrens erlassen, das im Hinblick auf den möglichen Erlass eines Nichteinhaltungsbeschlusses nach Artikel 29 Absatz 1 eingeleitet wurde. Er hat nur eine befristete Geltungsdauer und kann verlängert werden, soweit dies erforderlich und angemessen ist. Dieser Durchführungsrechtsakt wird gemäß dem in Artikel 50 Absatz 2 genannten Beratungsverfahren erlassen.
DMA · Digital Markets Act – Verordnung über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor
Art. 24 DMA – Einstweilige Maßnahmen
Verweise
Vorschriften, die auf Art. 24 DMA verweisen
- Art. 26 DMA – Überwachung von Verpflichtungen und Maßnahmen
- Art. 29 DMA – Nichteinhaltung
- Art. 30 DMA – Geldbußen
- Art. 31 DMA – Zwangsgelder
- Art. 34 DMA – Anspruch auf rechtliches Gehör und Recht auf Akteneinsicht
- Art. 44 DMA – Veröffentlichung von Beschlüssen
- Art. 46 DMA – Durchführungsvorschriften
Rechtsprechung zu Art. 24 DMA
2 Entscheidungen zitieren Art. 24 DMA: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
EuG, Urt. v. 08.07.2026 – T-1079/23, T-1080/23 und T-214/24 · Achte Kammer in der Besetzung mit fünf Richtern
Apple Inc. und Apple Distribution International Ltd gegen Europäische Kommission. Nichtigkeitsklage – Digitale Dienste – Verordnung (EU) 2022/1925 – Benennung eines Torwächters – Einleitung einer Marktuntersuchung – Abschluss einer Marktuntersuchung – Interoperabilität – Zentrale Plattformdienste – …
EuG, Urt. v. 17.07.2024 – T-1077/23 · Achte erweiterte Kammer
Bytedance Ltd gegen Europäische Kommission. Digitale Dienste – Verordnung (EU) 2022/1925 – Benennung eines Torwächters – Onlinedienst eines sozialen Netzwerks – Art. 3 Abs. 1, 2 und 5 der Verordnung 2022/1925 – Anforderungen – Vermutungen – Widerlegung der Vermutungen – Verteidigungsrechte – …