Zum Inhalt springen
Zitierfest

DDG · Digitale-Dienste-Gesetz

§ 14 DDG – Errichtung und Ausstattung

Amtliche Fassung, Stand 25.03.2026.

(1) Zur Durchsetzung und Überwachung der Verordnung (EU) 2022/2065 wird eine Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur mit Sitz in Bonn eingerichtet.

(2) Der Koordinierungsstelle für digitale Dienste ist für die Erfüllung ihrer Aufgaben die notwendige Personal- und Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.

(3) Eine angemessene finanzielle Ausstattung nach Absatz 2 umfasst auch einen Forschungsetat, den die Koordinierungsstelle für digitale Dienste insbesondere für Kooperationen mit Forschungseinrichtungen verwenden kann.

Verweise

Vorschriften, die auf § 14 DDG verweisen

  • § 12 DDG – Zuständige Behörden nach Artikel 49 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/2065
  • § 22b DDG – Behörden zur Durchsetzung von Pflichten nach der Verordnung (EU) 2024/1028
  • § 134a MarkenG – Datenverarbeitung im Zusammenhang mit Kontrollen

Rechtsprechung zu § 14 DDG

13 Entscheidungen zitieren § 14 DDG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Beschl. v. 24.09.2019 – VI ZB 39/18 · 6. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Bei einem Gestattungsverfahren gemäß § 14 Abs. 3 - 5 TMG handelt es sich um eine Zivilsache im Sinne von Art. 1 Abs. 1 Brüssel-Ia-VO. 2. § 14 Abs. 3 - 5 TMG ist eine Rechtsvorschrift, die in einer demokratischen Gesellschaft eine notwendige und verhältnismäßige Maßnahme zum Schutz des in Art. 23 Abs. 1 Buchst. j DS-GVO genannten Ziels darstellt, Art. 6 Abs. 4 DS-GVO. 3. Diensteanbieter im …
  • BVerfG, Beschl. v. 19.12.2021 – 1 BvR 1073/20 · 1. Senat 2. Kammer

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht bzgl der Einstufung diffamierender Äußerungen über Politiker in sozialen Netzwerken als Beleidigung iSd §§ 185 StGB, § 1 Abs 3 NetzDG - hier: Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts …

  • BGH, Urt. v. 01.07.2014 – VI ZR 345/13 · 6. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Dem durch persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte einer Internetseite (hier: zur Bewertung von Ärzten) Betroffenen kann ein Unterlassungsanspruch gegen den Diensteanbieter zustehen (vergleiche Senatsurteil vom 25. Oktober 2011, VI ZR 93/10, BGHZ 191, 219). Darüber hinaus darf der Diensteanbieter nach § 14 Abs. 2, § 15 Abs. 5 Satz 4 Telemediengesetz (TMG) auf Anordnung der zuständigen Stellen …
  • BVerfG, Beschl. v. 19.04.2021 – 1 BvR 1732/14 · 1. Senat 3. Kammer

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde zur Bestands- und Nutzungsdatenauskunft durch Telekommunikations- und Telemediendiensteanbieter - Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen § 180a LVwG (juris: VwG SH), § 8a VerfSchG SH sowie gegen § 15 Abs 5 S 4 TMG teils unzulässig, teils …

  • BVerwG, Beschl. v. 31.03.2021 – 6 B 41/20 · 6. Senat

    Zweckentfremdung von Wohnraum; Datenaustausch zur staatlichen Aufgabenwahrnehmung; Doppeltürprinzip; Begriff des Einzelfalls

  • BVerfG, Beschl. v. 13.11.2010 – 2 BvR 1124/10 · 2. Senat 2. Kammer

    Nichtannahmebeschluss: Ordnungsgeldfestsetzung wegen Verweigerung der Auskunft über IP-Adresse - Auskunftsverlangen aufgrund der Ermittlungsgeneralklausel des § 161 StPO - Rüge eines Eingriffs in Art 2 Abs 1 GG iVm Art 10 Abs 1, Abs 2 GG - Unzureichende Substantiierung sowohl hinsichtlich eines …

Weitere Entscheidungen zu § 14 DDG suchen

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 14 DDG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 14 DDG? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten