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Zitierfest

DDG · Digitale-Dienste-Gesetz

§ 12 DDG – Zuständige Behörden nach Artikel 49 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/2065

Amtliche Fassung, Stand 25.03.2026.

(1) Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) ist vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 zuständige Behörde nach Artikel 49 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/2065.

(2) Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz ist zuständige Behörde für die Durchsetzung von Artikel 14 Absatz 3 und für die Durchsetzung von strukturellen Vorsorgemaßnahmen nach Artikel 28 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/2065, soweit diese nicht Maßnahmen nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag in der Fassung vom 14. Dezember 2021 betreffen. Für diese Maßnahmen sowie für konkrete Einzelmaßnahmen nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sind die nach den medienrechtlichen Bestimmungen der Länder benannten Stellen zuständige Behörden. Zur Durchsetzung und Überwachung der Verordnung (EU) 2022/2065 wird in der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz eine Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten mit Sitz in Bonn eingerichtet. Auf die Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten sind folgende Regelungen entsprechend anzuwenden:

  • 1. hinsichtlich der Ausstattung § 14 Absatz 2,
  • 2. hinsichtlich der Unabhängigkeit § 15 und
  • 3. hinsichtlich der Leitung § 16 Absatz 1, 3 und 5 Satz 5 und 6 sowie Absatz 6.

Die Direktorin oder der Direktor der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz tritt an die Stelle der Präsidentin oder des Präsidenten der Bundesnetzagentur. Die Leiterin oder der Leiter der Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten wird von der Direktorin oder dem Direktor der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz ernannt.

(3) Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist zuständige Behörde für die Durchsetzung von Artikel 26 Absatz 3 und Artikel 28 Absatz 2 und 3 der Verordnung (EU) 2022/2065.

(4) Im Übrigen bleiben die für die Beaufsichtigung von Diensteanbietern bestehenden gesetzlichen Zuständigkeiten unberührt.

(5) Das Deutsche-Welle-Gesetz und die medienrechtlichen Bestimmungen der Länder bleiben unberührt.

Verweise

Vorschriften, die auf § 12 DDG verweisen

  • § 16 DDG – Leitung der Koordinierungsstelle für digitale Dienste
  • § 17 DDG – Tätigkeitsbericht
  • § 18 DDG – Zusammenarbeit der Koordinierungsstelle für digitale Dienste mit den zuständigen Behörden, Verwaltungsvereinbarung
  • § 19 DDG – Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Einrichtung von Verbindungsschnittstellen, Verwaltungsvereinbarung
  • § 20 DDG – Zentrale Beschwerdestelle
  • § 21 DDG – Beirat
  • § 24 DDG – Ermittlungen
  • § 25 DDG – Auskunftserteilung und Durchsuchungen
  • § 26 DDG – Beschlagnahme
  • § 27 DDG – Durchsetzung von Verpflichtungen
  • § 28 DDG – Information der Öffentlichkeit
  • § 29 DDG – Maßnahmen nach Artikel 51 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/2065
  • § 31 DDG – Rechtsbehelfe
  • § 32 DDG – Verwaltungsverfahren
  • § 33 DDG – Bußgeldvorschriften
  • § 24a JuSchG – Vorsorgemaßnahmen
  • § 24b JuSchG – Befugnisse und Verfahren

Rechtsprechung zu § 12 DDG

17 Entscheidungen zitieren § 12 DDG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 01.07.2014 – VI ZR 345/13 (amtliche Veröffentlichung) · 6. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Dem durch persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte einer Internetseite (hier: zur Bewertung von Ärzten) Betroffenen kann ein Unterlassungsanspruch gegen den Diensteanbieter zustehen (vergleiche Senatsurteil vom 25. Oktober 2011, VI ZR 93/10, BGHZ 191, 219). Darüber hinaus darf der Diensteanbieter nach § 14 Abs. 2, § 15 Abs. 5 Satz 4 Telemediengesetz (TMG) auf Anordnung der zuständigen Stellen …
  • BGH, Urt. v. 16.05.2017 – VI ZR 135/13 (amtliche Veröffentlichung) · 6. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Die dynamische IP-Adresse, die von einem Anbieter von Online-Mediendiensten beim Zugriff einer Person auf eine Internetseite, die dieser Anbieter allgemein zugänglich macht, gespeichert wird, stellt für den Anbieter ein personenbezogenes Datum im Sinne des § 12 Abs. 1 und 2 TMG in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BDSG dar (Fortführung von EuGH, 19. Oktober 2016, C-582/14, NJW 2016, 3579). 2. § 15 …
  • BGH, Beschl. v. 05.10.2017 – I ZR 7/16 (amtliche Veröffentlichung) · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Cookie-Einwilligung Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung der Art. 5 Abs. 3 und Art. 2 Buchst. f der Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation, ABl. Nr. L 201 vom 31. …
  • BGH, Beschl. v. 28.10.2014 – VI ZR 135/13 (amtliche Veröffentlichung) · 6. Zivilsenat

    Leitsatz: Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden gemäß Art. 267 AEUV folgende Fragen zur Auslegung des Unionsrechts vorgelegt: 1. Ist Art. 2 Buchstabe a der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Abl. EG 1995, L 281/31) Datenschutz-Richtlinie - dahin …
  • BVerwG, Beschl. v. 25.02.2016 – 1 C 28/14 (amtliche Veröffentlichung) · 1. Senat

    Vorlage zur Vorabentscheidung zur Klärung der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit für die beim Aufruf einer Facebook-Fanpage erhobenen Nutzerdaten

  • BGH, Urt. v. 23.09.2014 – VI ZR 358/13 (amtliche Veröffentlichung) · 6. Zivilsenat

    Leitsatz: Zur Zulässigkeit der Erhebung, Speicherung und Übermittlung von personenbezogenen Daten im Rahmen eines Arztsuche- und Arztbewertungsportals im Internet (www.jameda.de).

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