Originatoren oder Sponsoren sollten das Verbot der impliziten Kreditunterstützung nicht durch die Verwendung ihres Handelsbuches für solche Zwecke umgehen können.
CRR · Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Eigenmittelverordnung, konsolidiert inkl. CRR III)
Erwägungsgrund 67 CRR
Amtliche Fassung, Stand 26.06.2026.