In Anbetracht der Risikosensitivität der Eigenmittelanforderungen sollte regelmäßig überprüft werden, ob diese signifikante Auswirkungen auf den Konjunkturzyklus haben. Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat unter Berücksichtigung des Beitrags der Europäischen Zentralbank (EZB) darüber Bericht erstatten.
CRR · Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Eigenmittelverordnung, konsolidiert inkl. CRR III)
Erwägungsgrund 61 CRR
Amtliche Fassung, Stand 26.06.2026.
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