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Zitierfest

CRR · Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Eigenmittelverordnung, konsolidiert inkl. CRR III)

Erwägungsgrund 59 CRR

Amtliche Fassung, Stand 26.06.2026.

Um die Risiken, die sich aus verbrieften Krediten für Handelsbuch und Anlagebuch ergeben, korrekt bewerten zu können, sollte die gebotene Sorgfalt angewendet werden. Die Sorgfaltspflichten müssen zudem verhältnismäßig sein. Verfahren zur Wahrung der Sorgfaltspflicht sollten zu mehr Vertrauen zwischen Originatoren, Sponsoren und Anlegern führen. Deshalb wäre es wünschenswert, dass einschlägige Informationen zu diesen Verfahren ordnungsgemäß offen gelegt werden.