Neben der Überwachung zur Sicherstellung der Finanzstabilität sind Mechanismen zur Verstärkung und Weiterentwicklung einer wirksamen Überwachung und Vermeidung möglicher Blasen vonnöten, um in Anbetracht der makroökonomischen Herausforderungen und Ziele, insbesondere hinsichtlich langfristiger Investitionen in die Realwirtschaft, eine optimale Kapitalallokation sicherzustellen.
CRR · Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Eigenmittelverordnung, konsolidiert inkl. CRR III)
Erwägungsgrund 51 CRR
Amtliche Fassung, Stand 26.06.2026.
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