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Zitierfest

CRR · Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Eigenmittelverordnung, konsolidiert inkl. CRR III)

Erwägungsgrund 5 CRR

Amtliche Fassung, Stand 26.06.2026.

Diese Verordnung und die Richtlinie 2013/36/EU sollten zusammen den Rechtsrahmen für den Zugang zur Tätigkeit, den Aufsichtsrahmen und die Aufsichtsvorschriften für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (im Folgenden "Institute") bilden. Daher sollte diese Verordnung zusammen mit jener Richtlinie gelesen werden.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Erwägungsgrund 5 CRR nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

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