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Zitierfest

CRR · Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Eigenmittelverordnung, konsolidiert inkl. CRR III)

Erwägungsgrund 40 CRR

Amtliche Fassung, Stand 26.06.2026.

Um eine angemessene Solvenz sicherzustellen, sollte bei der Festlegung von Eigenmittelanforderungen auf eine risikogerechte Gewichtung der Aktiva und außerbilanziellen Posten geachtet werden.