Angesichts der Zunahme in der Zahl der Aufgaben, die der EBA mit dieser Verordnung und der Richtlinie 2013/36/EU übertragen werden, sollten das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission sicherstellen, dass angemessene personelle und finanzielle Ressourcen umgehend bereitgestellt werden.
CRR · Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Eigenmittelverordnung, konsolidiert inkl. CRR III)
Erwägungsgrund 28 CRR
Amtliche Fassung, Stand 26.06.2026.