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Zitierfest

CRR · Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Eigenmittelverordnung, konsolidiert inkl. CRR III)

Erwägungsgrund 26 CRR

Amtliche Fassung, Stand 26.06.2026.

Diese Verordnung sollte dem nicht entgegenstehen, dass die zuständigen Behörden im Rahmen der aufsichtlichen Überprüfung und Bewertung gemäß der Richtlinie 2013/36/EU spezifische Anforderungen festlegen, die auf das Risikoprofil der betreffenden Kreditinstitute und Wertpapierfirmen zugeschnitten sind.

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