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Zitierfest

CRR · Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Eigenmittelverordnung, konsolidiert inkl. CRR III)

Erwägungsgrund 23 CRR

Amtliche Fassung, Stand 26.06.2026.

Wenn Mitgliedstaaten Leitlinien von allgemeiner Tragweite verabschieden, so dürfen diese Leitlinien – insbesondere in Bereichen, in denen Entwürfe technischer Standards der Kommission anstehen, – weder gegen das Unionsrecht verstoßen noch dessen Anwendung untergraben.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Erwägungsgrund 23 CRR nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Erwägungsgrund 23 CRR? Zitiere den Wortlaut.“

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