Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde im Einklang mit Artikel 28 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 konsultiert und hat eine Stellungnahme (¹⁹) abgegeben.
(¹⁹) ABl. C 175 vom 19.6.2012, S. 1.
CRR · Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Eigenmittelverordnung, konsolidiert inkl. CRR III)
Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde im Einklang mit Artikel 28 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 konsultiert und hat eine Stellungnahme (¹⁹) abgegeben.
(¹⁹) ABl. C 175 vom 19.6.2012, S. 1.
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„Was regelt Erwägungsgrund 135 CRR? Zitiere den Wortlaut.“